Überführung von Österreich in die Türkei
Für die Überführung eines verstorbenen Mitglieds in die Türkei begleiten wir die notwendigen behördlichen und logistischen Schritte.
Wie wird ein Verstorbener von Österreich in die Türkei überführt?
Vor einer Überführung müssen in Österreich die Totenbeschau erfolgen, der Todesfall beim Standesamt gemeldet und die behördliche Bewilligung für die Ausreise (Leichenpass) ausgestellt werden. Die Überführung darf nur ein befugtes Bestattungsunternehmen durchführen; für die Türkei kommen die konsularischen Formalitäten hinzu. Der erste Schritt der Familie ist der Anruf beim Notruf: 0660 2 123 123.
Die ersten Schritte der Familie
- 1Rufen Sie den Notruf an: 0660 2 123 123.
- 2Teilen Sie mit, wo der Todesfall eingetreten ist (Krankenhaus, Wohnung, anderer Ort).
- 3Halten Sie Reisepass und Ausweisdokumente der verstorbenen Person bereit.
- 4Nennen Sie Ihren Wunsch zur Überführung und die Person, die den Verstorbenen in der Türkei übernimmt.
- 5Beauftragen Sie ohne Zustimmung von ATIB kein anderes Bestattungsunternehmen.
Der behördliche Ablauf
Für die Ausreise ist eine behördliche Bewilligung erforderlich. Sie kann erst ausgestellt werden, wenn die Totenbeschau erfolgt ist, der Todesfall beim Standesamt eingetragen wurde und die erforderliche ärztliche Bescheinigung vorliegt. Zuständig ist die Behörde des Sterbeortes; in Wien wird der Antrag durch das befugte Bestattungsunternehmen beim Hygienezentrum des Gesundheitsdienstes der Stadt eingebracht.
| Schritt | Was geschieht |
|---|---|
| 1. Totenbeschau | Ein Arzt nimmt die Totenbeschau vor und stellt die erforderlichen Papiere aus. |
| 2. Standesamt | Der Todesfall wird beim zuständigen Standesamt gemeldet, die Sterbeurkunde wird ausgestellt. |
| 3. Leichenpass | Die behördliche Bewilligung für die Ausreise wird von der zuständigen Behörde ausgestellt. |
| 4. Konsularische Schritte | Für die Beisetzung in der Türkei wird bei der türkischen Vertretung das Überführungsdokument beantragt. |
| 5. Flug und Übergabe | Der Flug wird organisiert; der Verstorbene wird in der Türkei an die benannte Person übergeben. |
Überführungen zwischen Österreich und der Türkei erfolgen im Rahmen des Übereinkommens des Europarats über die Leichenbeförderung von 1973, dem beide Staaten angehören. Danach sind ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument sowie ein dicht schließender Sarg maßgeblich.
Die Rolle des ATIB Cenaze Fonu
Der ATIB Cenaze Fonu ist während des gesamten Ablaufs die Ansprechstelle der Familie: Verfolgung der behördlichen Schritte, Organisation der religiösen Pflichten, Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen, Flugorganisation und Übergabe in der Türkei – im Rahmen der Nutzungsbedingungen.
Bei einer Überführung kann die von der Familie bestimmte Begleitperson im Rahmen der Nutzungsbedingungen unterstützt werden. Der Ablauf hängt von den Behörden der beteiligten Länder ab.
Erforderliche Dokumente – Überblick
- Reisepass der verstorbenen Person
- Ausweisdokument
- Bei Verheirateten die internationale Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- In Österreich ausgestellte Sterbeurkunde
- Behördliche Bewilligung für die Ausreise (Leichenpass)
- Weitere von Behörden angeforderte Dokumente
Häufige Fragen
Quellen
Ihre Familie soll nicht allein bleiben.
Für Informationen zur Mitgliedschaft oder zur Antragstellung erreichen Sie uns jederzeit.