Erforderliche Dokumente und Leichenpass
Hier finden Sie, welche Dokumente für die behördlichen Schritte im Todesfall, für eine Überführung und für den Mitgliedsantrag benötigt werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Grundlage der behördlichen Schritte sind die ärztlichen Papiere aus der Totenbeschau, die beim Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde sowie Reisepass und Ausweis der verstorbenen Person. Heirats- und Geburtsurkunde werden ebenfalls verlangt. Soll der Verstorbene ins Ausland, etwa in die Türkei, überführt werden, ist zusätzlich die behördliche Bewilligung – der Leichenpass – erforderlich.
Dokumente im Todesfall
- Reisepass der verstorbenen Person
- Ausweisdokument
- Bei Verheirateten: internationale Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Ärztliche Papiere aus der Totenbeschau
- Beim Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde
- Weitere behördlich angeforderte Dokumente
Bei der Meldung des Todesfalls wird auch ein amtlicher Lichtbildausweis der meldenden Person verlangt. War die verstorbene Person geschieden, kann der entsprechende Gerichtsbeschluss verlangt werden; bei Wohnsitz im Ausland ein Nachweis über den letzten Wohnsitz.
Die Meldung selbst ist gebührenfrei, für die Ausstellung der Sterbeurkunde fallen amtliche Gebühren an. Da mehrere Stellen eine Sterbeurkunde verlangen können, beraten unsere Mitarbeiter die Familie, wie viele Ausfertigungen sinnvoll sind.
Was ist der Leichenpass?
Der Leichenpass ist die behördliche Bewilligung, die erforderlich ist, damit ein Verstorbener aus Österreich ins Ausland überführt werden darf. Für internationale Überführungen wird er mehrsprachig ausgestellt und begleitet den Verstorbenen während des Transports.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Warum ist er erforderlich? | Ohne behördliche Bewilligung darf ein Verstorbener nicht über die Staatsgrenze gebracht werden. |
| Welche Behörde stellt ihn aus? | Die Behörde des Sterbeortes (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat). In Wien ist das Hygienezentrum des Gesundheitsdienstes der Stadt zuständig. |
| Welche Voraussetzungen gelten? | Die Totenbeschau muss erfolgt, der Todesfall eingetragen und die erforderliche ärztliche Bescheinigung ausgestellt sein. |
| Wer stellt den Antrag? | In Wien wird der Antrag durch das befugte Bestattungsunternehmen eingebracht, nicht durch die Familie selbst. |
| Was ist zusätzlich zu beachten? | Maßgeblich sind die Vorgaben des Ziellandes. Für die internationale Beförderung ist ein dicht schließender Sarg vorgesehen. |
Für eine Beisetzung in der Türkei wird zusätzlich bei der türkischen Vertretung ein Überführungsdokument beantragt; die Antragstellung erfolgt nach Terminvereinbarung persönlich.
Dokumente für den Mitgliedsantrag
Beim Antrag werden Ausweis- und Aufenthaltsdokumente sowie Nachweise zu Familienangehörigen benötigt. Welche Dateien hochzuladen sind, zeigt die Online-Anmeldung.
Formular- und Dokumentdateien
Änderungsmeldungen
Änderungen wie Adresse, Familienstand oder Geburt eines Kindes sind ATIB schriftlich zu melden.
Häufige Fragen
Quellen
Ihre Familie soll nicht allein bleiben.
Für Informationen zur Mitgliedschaft oder zur Antragstellung erreichen Sie uns jederzeit.